I. Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB))
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen in alleiniger Verantwortung der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ GmbH). Für Bildungsmaßnah-men, die gemeinsam mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende bzw. Angemeldete diese ATB und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen", die mit dem Lehrgangsangebot bekannt gemacht werden, an.
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die AFZ GmbH dies der Angemeldeten/dem Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt (Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Ist der Zahlungspflichtige nicht gleichzeitig auch der Teilnehmer, so haftet der Teilnehmer gesamtschuldnerisch mit dem Zahlungspflichtigen für die Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.
Dauern Bildungsmaßnahmen länger als 6 Monate, kann bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Zahlung monatlicher Raten vereinbart werden.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise. Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten für Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für Prüfungen durch fremde Prüfungsstellen gelten deren Gebührenordnungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen.
Bei Zahlungsverzug ist die AFZ GmbH berechtigt, für die 1. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00, für die 2. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die AFZ GmbH berechtigt, den/die Teilnehmer/in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an dem Seminar bzw. der Veranstaltung auszuschließen.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung/vom Vertrag ist bis 2 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der AFZ GmbH schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der AFZ GmbH. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 2 Wochen ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10% des Teilnahmeentgeltes, mindestens jedoch € 50,00 fällig. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Bildungsmaßnahme, so hat er/sie das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes.
Nach Beginn einer Bildungsmaßnahme von mehr als sechs Monaten Dauer kann die Teilnahme mit einer Frist von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der ersten sechs Monate, nach Ablauf von sechs Monaten jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der AFZ GmbH. Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistungen während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Anmeldende/die Angemeldete kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Die AFZ GmbH kann dessen/deren Teilnahme verweigern, wenn in der Person des Ersatzteilnehmers/der Ersatzteilnehmerin ein Grund besteht, der die AFZ GmbH zum Ausschluss nach Ziffer 6 berechtigen würde.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Bildungsmaßnahme vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
5. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten/Tutoren
Die AFZ GmbH hat das Recht, Bildungsmaßnahmen bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-sigkeit vorliegen.
Der AFZ GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in ange-messener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Als angemessene Frist gilt, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Dauer der Bildungsmaßnahme liegt. Bei Einzelveran-staltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden von der AFZ GmbH nicht übernommen.
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur außerordentlichen noch zur ordentlichen Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzuneh-men, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/Tutoren eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die AFZ GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der AFZ GmbH.
7. Haftung
Die AFZ GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschä-den, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der AFZ GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informati-onen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden.
Erhobene und gespeicherte Daten werden streng nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften verarbeitet. Personenbezogene Daten, die uns mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Sollten der/die Teilnehmer/in mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen. Auf Wunsch erhalten der/die Teilnehmer/in unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über den/die Teilnehmer/in gespeichert haben.
Wir versichern, dass keine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an andere Unternehmen erfolgt.
9. Nutzung der Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der AFZ GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
10. Besondere Bestimmungen für Online-Bildungsmaßnahmen
Für Online-Bildungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit folgenden Ergänzungen/ Abweichungen:
Widerrufsrecht
Bei Online-Bildungsmaßnahmen mit tutorieller Begleitung hat der/die Teilnehmer/in das Recht, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kursmaterials zu widerrufen. Empfangenes Lehrmaterial ist zurück zu senden, installierte Software ist zu löschen. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungspauschale (s. Nr.3) erstattet. Bei Online-Bildungsmaßnahmen ohne tutorielle Begleitung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern gelieferte Software bereits entsiegelt wurde oder Schulungssoftware „online" per Datenfernübertragung bezogen wurde.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH, Alter Hafen Süd 334, 18069 Rostock.
Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt ist in einer Summe zu dem in der Rechnung angegebenen Termin fällig. Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
Kündigung
Online-Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistung während der Laufzeit des Vertrages entspricht.
Nutzung der Software
Die Benutzung der Software ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Vervielfältigung und/ oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Software darf nicht vermietet, verleast oder verliehen werden. Verstöße hiergegen sind gemäß § 106 UrhG strafbar.
Haftung
Die AFZ GmbH haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern beim Online-Lernen. Die AFZ GmbH ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rück-sprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
II. Hotelaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von AFZ GmbH Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der AFZ GmbH (Hotelauf-nahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der AFZ GmbH in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwen-dung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die AFZ GmbH zustande. Der AFZ GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind die AFZ GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der AFZ GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der AFZ GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen die AFZ GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AFZ GmbH beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die AFZ GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der AFZ GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der AFZ GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die AFZ GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der AFZ GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der AFZ GmbH erhöht.
Rechnungen der AFZ GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die AFZ GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jeder-zeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die AFZ GmbH berechtigt, für die 1. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00, für die 2. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. Der AFZ GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die AFZ GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die AFZ GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im zuvor genannten Sinne oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Die AFZ GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung –wie zu vor beschrieben - für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß der vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der AFZ GmbH aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtin-anspruchnahme der Leistungen der AFZ GmbH (No Show)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der AFZ GmbH geschlosse-nen Vertrag bedarf der Zustimmung der AFZ GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen der AFZ GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der AFZ GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbar-ten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der AFZ GmbH in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die AFZ GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die AFZ GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der AFZ GmbH pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich ver-einbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der AFZ GmbH
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die AFZ GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der AFZ GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3 verlangte Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der AFZ GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die AFZ GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die AFZ GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der AFZ GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; die AFZ GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der AFZ GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisati-onsbereich der AFZ GmbH zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder eine verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der AFZ GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der AFZ GmbH spätestens um 8:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die AFZ GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der AFZ GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungs-entgelt entstanden ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, in der Zeit von Montag bis Samstag nach 21.00 Uhr bis um 7.00 Uhr sowie in der Zeit von Samstag ab 15.00 Uhr bis Montag um 7.00 Uhr Räumlichkeiten außerhalb des Hotels zu betreten.
7. Haftung
Die AFZ GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die AFZ GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AFZ GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der AFZ GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der AFZ GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der AFZ GmbH auftreten, wird die AFZ GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet die AFZ GmbH dem Kunden nicht.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz der AFZ GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der AFZ GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die AFZ GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mit-arbeitern der AFZ GmbH. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die vorstehende Regelung entsprechend.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die AFZ GmbH übernimmt die Zustellung, Auf-bewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
III. Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Seminar- und Veranstaltungsräumen der AFZ GmbH zur Durchführung von Seminaren, Tagungen, und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der AFZ GmbH.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung der AFZ GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwen-dung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss/Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die AFZ GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner. Der AFZ GmbH steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Alle Ansprüche gegen die AFZ GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AFZ GmbH beruhen.
3. Leistungen/Preise/Zahlung
Die AFZ GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der AFZ GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der AFZ GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen – wenn nicht anderes vereinbart -die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich die AFZ GmbH das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Rechnungen der AFZ GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die AFZ GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die AFZ GmbH berechtigt, für die 1. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00, für die 2. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 10,00 sowie Verzugs-zinsen in Höhe von 4% zu berechnen Der AFZ GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die AFZ GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die AFZ GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im zuvor genannten Sinne oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der AFZ GmbH aufrechnen oder verrechnen.
4. Stornierung/Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der AFZ GmbH geschlosse-nen Vertrag bedarf der Zustimmung der AFZ GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Sofern zwischen der AFZ GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der AFZ GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der AFZ GmbH in Textform ausübt.
Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung bis zu 7 Tagen vor Beginn dieser möglich.
Tritt ein Kunde erst zwischen dem 7. und 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung zurück, so ist die AFZ GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die AFZ GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 7. und 3. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x verein-barter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die zuvor genannten Regelungen berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der AFZ GmbH
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die AFZ GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertrag-lich gebuchten Veranstaltungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der AFZ GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3 verlangte Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der AFZ GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die AFZ GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die AFZ GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der AFZ GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; die AFZ GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der AFZ GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der AFZ GmbH zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder eine verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der AFZ GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Arbeitstage (Arbeitstage sind von Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn der AFZ GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der AFZ GmbH in Textform.
Der abzurechnende Preis für Speisen und/oder Getränke richtet sich nach der angemeldeten Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wird die angegebene Teilnehmerzahl überschritten, so ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berech-nung des Preises von Speisen und/oder Getränken maßgebend.
Hiervon unberührt bleibt die Raummiete.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die AFZ GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die AFZ GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die AFZ GmbH trifft ein Verschulden.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grund-sätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Ge-nehmigung der AFZ GmbH in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die AFZ GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemä-ße Rückgabe. Er stellt die AFZ GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der AFZ GmbH bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der AFZ GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die AFZ GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die AFZ GmbH pauschal erfassen und berechnen.
Der Kunde ist mit Zustimmung der AFZ GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benut-zen. Dafür kann die AFZ GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der AFZ GmbH ungenutzt, so kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an von der AFZ GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die AFZ GmbH diese Störung nicht zu vertreten hat.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen/Haftung
Die Vertragspartner der AFZ GmbH bzw. der Kunde haften der AFZ GmbH in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachte Schäden gesamt-schuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die AFZ GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Verein-barung abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt die AFZ GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags-verhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der AFZ GmbH abzustimmen.
Die AFZ GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Ebenso haftet die AFZ GmbH für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn ihre gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten der AFZ GmbH.
Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar der AFZ GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10. Pflichten
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände - nur mit Zustimmung der AFZ GmbH angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Raum zu entfernen. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete.
Die AFZ GmbH kann den behördlichen Nachweis über die brand-schutztechnischen Anforderungen der eingebrachten Gegenstände verlangen.
Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „ AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH “ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die AFZ GmbH. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen in der AFZ GmbH gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf die AFZ GmbH über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung von der AFZ GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der AFZ GmbH und werden dadurch wesentliche Interes-sen der AFZ GmbH beeinträchtigt, so hat die AFZ GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen; die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt bestehen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht, Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat die AFZ GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann sie die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung angelastet werden. Die AFZ GmbH braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.
IV. Schlussbestimmungen
Die geltende Hausordnung sowie die Ordnung zum Verhalten im Brandfall der AFZ GmbH, die öffentlich aushängen, sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Aktivitäten der AFZ GmbH, die in ihrem Betriebsgebäude stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kun-den sind unwirksam. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der AFZ GmbH.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der AFZ GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der AFZ GmbH.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
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