(Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB))
- gültig ab 01. August 2003 -
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen in alleiniger Verantwortung der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH. Für Bildungsmaßnahmen, die gemeinsam mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende bzw. Angemeldete diese ATB und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen", die mit dem Lehrgangsangebot bekannt gemacht werden, an.
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt das AFZ dies dem/der Anmeldenden bzw. Angemeldeten mit.
2. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt (=Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.
Dauern Bildungsmaßnahmen länger als 6 Monate, kann bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Zahlung monatlicher Raten vereinbart werden.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise. Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten für Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für Prüfungen durch fremde Prüfungsstellen gelten deren Gebührenordnungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen.
Bei Zahlungsverzug ist das AFZ berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist das AFZ berechtigt, den/die Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung/ Veranstaltung auszuschließen.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung/ vom Vertrag ist bis sechs Werktage vor Beginn der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt ist gegenüber dem AFZ schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim AFZ. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 10 % des Teilnahmeentgeltes, mindestens jedoch € 40,00. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Bildungsmaßnahme, so hat er/sie das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes.
Nach Beginn einer Bildungsmaßnahme von mehr als sechs Monaten Dauer kann die Teilnahme mit einer Frist von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der ersten sechs Monate, nach Ablauf von sechs Monaten jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung beim AFZ. Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistungen während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der/die Anmeldende bzw. Angemeldete kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Das AFZ kann dessen/ deren Teilnahme verweigern, wenn in der Person des/der Ersatzteilnehmers/in ein Grund besteht, der das AFZ zum Ausschluss nach Ziffer 6 berechtigen würde.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Bildungsmaßnahme vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
5. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten/ Tutoren
Das AFZ hat das Recht, Bildungsmaßnahmen bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Dem AFZ steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Als angemessene Frist gilt, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Dauer der Bildungsmaßnahme liegt. Bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden vom AFZ nicht übernommen.
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/Tutoren eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Das AFZ ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des AFZ.
7. Haftung
Das AFZ haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des AFZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden.
9. Nutzung der Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/ der angemeldeten Teilnehmer/-in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung des AFZ dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
10. Hausordnung
Die geltende Hausordnung des AFZ, die öffentlich aushängt, ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen des AFZ, die in seinem Betriebsgebäude stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
13. Gerichtsstand
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Rostock.
Besondere Bestimmungen für Online-Bildungsmaßnahmen
Für Online-Bildungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit folgenden Ergänzungen/ Abweichungen:
Widerrufsrecht
Bei Online-Bildungsmaßnahmen mit tutorieller Begleitung hat der/ die Teilnehmer/-in das Recht, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kursmaterials zu widerrufen. Empfangenes Lehrmaterial ist zurück zu senden, installierte Software ist zu löschen. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungspauschale (s. Nr.3) erstattet.
Bei Online-Bildungsmaßnahmen ohne tutorielle Begleitung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern gelieferte Software bereits entsiegelt wurde oder Schulungssoftware „online" per Datenfernübertragung bezogen wurde.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH, Alter Hafen Süd 334, 18069 Rostock.
Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt ist in einer Summe zu dem in der Rechnung angegebenen Termin fällig. Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Kündigung Online-Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistung während der Laufzeit des Vertrages entspricht.
Nutzung der Software
Die Benutzung der Software ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/-in gestattet. Vervielfältigung und/ oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Software darf nicht vermietet, verleast oder verliehen werden. Verstöße hiergegen sind gemäß § 106 UrhG strafbar.
Haftung
Das AFZ haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
© 2012 AFZ