Verkaufshilfe ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung, die durch Vorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt ist, wird im Handel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.
Inhalte:
Verkaufshilfen eignen sich in der Ausbildung folgende Kompetenzen an:
Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren und erfassen
Waren sachgerecht lagernt und pflegen
branchenübliche Arbeitsgeräte (Auszeichner, Waagen, Verpackungsmaschinen, Transportmittel) bedienent und pflegen
Waren fachgerecht verpacken
Regale flegen und nachfüllen
Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen
verkaufsfördernde Maßnahmen durchgeführen und Verkaufsräume gestalten
Reklamationen und Warenumtausch.
Teilnehmerkreis:
Abschluss:
Facharbeiterprüfung
Termin:
Dauer:
2 Jahre
Ort:
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten AFZ, Betrieb und Berufsschule (Turnus: 3 Tage Praxis + 2 Tage Berufsschule).