Kleine und mittlere Unternehmen verfügen oftmals nicht über die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, qualifizierte Ausbildung.
Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung müssen von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden, werden aber z. Zt. unter bestimmten Voraussetzungen vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern gefördert.