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Kurzbeschreibung:
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Der Lehrgang wendet sich an Fachwirte (IHK), Fachkaufleute und Absolventen kaufmännischer Fachschulen nach einer Berufsausbildung. Die Teilnehmer lernen kompetent, zielorientiert und eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben im betriebswirtschaftlichen Bereich zu übernehmen.
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Inhalte:
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A: Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
- Marketing- Management
- Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
- Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
- Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
B: Führung und Management im Unternehmen
- Unternehmensführung
- Unternehmensorganisation und Projektmanagement
- Personalmanagement
C: Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
- Kommunikations- und Zeitmanagement
- Hinweise zu Projektarbeit und Fachgespräch
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Teilnehmerkreis:
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Fachwirte/Fachkaufleute mit mindestens 1-jähriger Berufspraxis, staatlich anerkannte Fachschulabsol-venten mit mindestens 2-jähriger Berufspraxis.
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Abschluss:
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IHK-Prüfung
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Termin:
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05.11.2012 - 12.11.2014
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Dauer:
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ca. 720 UStd.
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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€ 4.250,00 zzgl. Prüfungsgebühr der IHK
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Ansprechpartner:
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Frau Busekow Tel.: 0381/ 80 17-580 Fax: 0381/ 80 17-130 E-mail: busekow@afz-rostock.de
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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busekow@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Laut Prüfungsordnung IHK
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt bzw. Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsfortbildungsgesetz nachweist
oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende wenigstens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die in Absatz 2 nachzuweisende Berufspraxis muß in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirtes IHK gemäß § 1 dienlich ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Anmeldung:
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