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Exposé zum Kurs

Controller / Controllerin (IHK)

Kurzbeschreibung:

Die Weiterbildung zum Controller ist sehr anspruchsvoll. Controller sind als Spezialisten im Zusammenhang mit anderen betriebswirtschaftlichen oder technischen Abschlüssen (Bachelor) sehr gefragt. Sie entwickeln in Unternehmen Controlling – Systeme und setzen sie zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses ein.

 
Inhalte:  
  • Kostenrechnung und Kostenmanagement
  • Unternehmensplanung und Budgetierung
  • Jahresabschlussanalyse
  • Berichtswesen und Informationsmanagement
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Führungsaufgaben und Moderation
 
Teilnehmerkreis:  

Mitarbeiter und Führungskräfte, die

- Ihre Verantwortung in der Betriebssteuerung durch qualitative und quantitative Managementtechniken wahrnehmen wollen oder bereits wahrnehmen

- oder die sich zum Ziel setzen, den Betriebswirt (IHK) erfolgreich zu absolvieren

 
Abschluss:  

IHK-Prüfung

 
Termin:  

23.11.2012 - 09.11.2013

 

 
Dauer:  

600 UStd.

 
Ort:   AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock
 
Richtpreis:  

3.600,00 €

zzgl. Prüfungsgebühr

 
Ansprechpartner:  

Frau Flohr
Tel.: 0381/ 80 17-555
Fax: 0381/ 80 17-130
E-mail: flohr@afz-rostock.de

E-Mail zur Kursanmeldung:   flohr@afz-rostock.de
 
Voraussetzungen
für die Zulassung:
 

Laut Prüfungsordnung IHK:

Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1.)

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
2.)

ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.)

eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine wenigstens 4-jährige Berufspraxis oder
4.)

eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachkaufmanns Controller haben.

Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

   
Anmeldung:

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Kontakt

AFZ
Aus- und Fortbildungszentrum
Rostock GmbH
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock

 

Tel.: +49381 8017-0
Fax: +49381 8017-130





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