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Kurzbeschreibung:
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Die Weiterbildung zum/zur Geprüften Industrie-fachwirt/-in IHK ist auf eine spätere verantwor-tungsvolle Führungstätigkeit in kleineren und mittleren Industrieunternehmen ausgerichtet. Durch die umfassende Qualifizierung werden Kompetenzen erworben, die bei der Begleitung und Gestaltung innerbetrieblicher Prozesse und Leistungen von besonderer Bedeutung sind. Von Fachwirten wird daher verstärkt unterneh-merisches Denken, Kundenorientierung, Be-reitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln sowie Methodenkompetenz erwartet.
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Inhalte:
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- Wirtschaftsbezogene Qualifikation
Arbeitsmethodik Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Unternehmensführung Recht und Steuern
- Handlungsspezifische Qualifikation
Wissens- und Transfermanagement im In-dustrieunternehmen Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen Produktionsprozesse Marketing und Vertrieb Führung und Zusammenarbeit
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Teilnehmerkreis:
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Fachkräfte, die eine umfassende berufliche Qualifikation für eine Führungstätigkeit anstre-ben
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Abschluss:
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IHK-Prüfung
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Termin:
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berufsbegleitend
10.04.2012 - 27.03.2014
Vollzeit
10.04.2012 - 16.11.2012
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Dauer:
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berufsbegleitend:
564 UStd.
Vollzeit:
662 Ustd.
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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3.050,00 € berufsbegleitend
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Ansprechpartner:
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Frau Flohr
Tel.: 0381/ 80 17-555 Fax: 0381/ 80 17-337 E-mail:
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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flohr@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist zuzulassen: 1.) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4.) eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1.) die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und 2.) mindestens ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis
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Anmeldung:
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