|
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist zuzulassen:
1.) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder 3.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4.) eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1.) die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2.) mindestens ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 1 - 4 genannten Fällen
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich abgelegt sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Wirtschaftsfachwirtes haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
|