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Zum Zeitpunkt der ersten Prüfungen und nicht zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Versicherungskaufmann/-frau und eine mindestens sechsmonatige berufliche Praxis oder
2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zwölfmonatige berufliche Praxis oder
3.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder einem wirtschaftsbezogenen Schulabschluss und eine mindestens achtzehnmonatige berufliche Praxis oder
4.) eine mindestens zweijährige berufliche Praxis nachweist
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