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Kurzbeschreibung:
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Die Teilnehmer/-innen der Aufstiegsfortbildung werden befähigt, als Fach- und Führungskraft anstehende Aufgaben beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte gästeorientiert wahrzunehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einzustellen. Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss in der Lage, selbständig eine Abteilung zu führen und Arbeitsabläufe zu organisieren.
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Inhalte:
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Wirtschaftsbezogene Qualifikation (Teil 1) 270 U-Std.
- Lern- und Arbeitsmethoden
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation (Teil 2) 300 U-Std.
- Gäste betreuen und beraten
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Gäste bewirten
Für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns noch keine Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung AdA) nachweisen können, besteht die Möglichkeit im Maßnahmezeitraum zusätzlich einen AdA-Intensivkurs zu belegen. Dieser Nachweis ist spätestens zur praktischen Prüfung vorzuweisen.
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Teilnehmerkreis:
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Fachkräfte aus dem Gastgewerbe, die einen beruflichen Aufstieg anstreben.
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Abschluss:
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IHK - Zeugnis
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Termin:
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11.01.12 - 12.04.13 berufsbegleitend
03.01.12 - 12.03.12 Teil 1 in Vollzeit
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Dauer:
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570 Unterrichtsstunden
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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€ 3670,00
zzgl. Prüfungsgebühren
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Ansprechpartner:
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Jutta Schöpa
Tel.: 0381/ 80 17-552 Fax: 0381/ 80 17-130 E-mail: schoepa@afz-rostock.de
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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schoepa@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Zur Prüfung Teil 1 ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung Teil 2 ist zugelassen, wer den Teil 1 abgelegt hat und zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung Teil 3 ist zugelassen, wer den Prüfungsteil 1 und 2 abgelegt hat und zu den dort genannten Praxiszeiten mind. zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Restaurantmeisters / einer Restaurantmeisterin haben.
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Anmeldung:
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