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Zur Prüfung Teil 1 ist zugelassen, wer
1.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis oder
2.) eine mind. vierjährige Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung Teil 2 ist zugelassen, wer die Prüfung Teil 1 abgelegt hat und
1.) einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
2.) eine mind. fünfjährige Berufspraxis nachweist
Die Berufspraxis und der Berufsabschluss sollten inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gastgewerbe haben.
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