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Kurzbeschreibung:
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Die wirtschaftlichen Veränderungen im Sozial- und Gesundheitswesen stellen soziale Einrichtungen, Heime, Pflegedienste, Kliniken und Einrichtungen der Rehabilitation immer wieder vor neue Herausforderungen. Sie benötigen Fach- und Führungskräfte mit hohen fachlichen und persönlichen Kompetenzen - sowohl im Bereich der Erbringung und Abrechnung der Leistungen als auch im Bereich des Kostenma-nagements und der Patientenbetreuung. Neben den sozialen, helfenden, pflegerischen, heilenden und pädagogischen Schlüsselqualifikationen wird zunehmend erwartet, dass fachübergreifendes allgemeines Managementwissen vorhanden ist und angewendet wird. Die Weiterbildung erfolgt entsprechend eines bundesweit einheitlichen Rahmenlehrplanes. Der IHK-Abschluss ist bundesweit anerkannt.
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Inhalte:
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Wirtschaftsbezogene Qualifikation (Teil 1) 270 U-Std.
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation (Teil 2) 330 U-Std.
- Ökonomie im Sozial- und Gesundheitwesen
- Recht im Sozial- und Gesundheitswesen
- Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen
- Management im Sozial- und Gesundheitswesen
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Teilnehmerkreis:
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Mitarbeiter/innen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Kur- und Rehabilitations-einrichtungen, Arztpraxen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, freie Verbände und Wohlfahrtsverbänden), die sich auf auf Leitungsfunktionen vorbereiten oder ihre Kompetenz durch einen IHK-Abschluss bestätigen lassen wollen.
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Abschluss:
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IHK- Zeugnis
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Termin:
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11.01.12 - 18.10.13 berufsbegleitend
04.01.12 - 19.10.12 in Vollzeit
Infoveranstaltung am 21.11.11 um 17 Uhr
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Dauer:
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600 UStd.
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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€ 3.240,00 berufsbegleitend
zzgl. Prüfungsgebühren
Vollzeitkurs teilnehmerzahlabhängig
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Ansprechpartner:
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Frau Jutta Schöpa Tel.: 0381/ 80 17-552 Fax: 0381/ 80 17-130 E-mail: schoepa@afz-rostock.de
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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schoepa@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Zur Prüfung Teil 1 ist zugelassen, wer
1. einen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mind. einjährige Berufspraxis oder 2. eine mind. vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung Teil 2 ist zugelassen, wer die Prüfung Teil 1 abgelegt hat und
1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen einen Abschluss im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder 2. einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach eine mind. dreijährige Berufspraxis oder 3. insgesamt eine mind. fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu operativ kaufmännisch – verwaltenden Tätigkeiten im Sozial- und Gesundheitswesen haben.
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Anmeldung:
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