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Kurzbeschreibung:
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Die Teilnehmer/-innen der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Küchenmeister IHK werden befähigt, als Fach- und Führungskraft anstehende Aufgaben beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte gästeorientiert wahrzunehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einzustellen. Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss in der Lage, selbständig eine Abteilung zu führen und Arbeitsabläufe zu organisieren.
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Inhalte:
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Wirtschaftsbezogene Qualifikation (Teil 1) 270 U-Std.
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikation (Teil 2) 300 U-Std.
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten
Für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns noch keine Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung AdA) nachweisen können, besteht die Möglichkeit im Maßnahmezeitraum zusätzlich einen AdA-Intensivkurs zu belegen. Dieser Nachweis ist spätestens zur praktischen Prüfung vorzuweisen.
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Teilnehmerkreis:
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Fachkräfte aus dem Gastgewerbe, die einen beruflichen Aufstieg anstreben.
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Abschluss:
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IHK - Zeugnis
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Termin:
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11.01.12 - 12.04.13 berufsbegleitend
04.01.12 - 29.11.12 in Vollzeit
Infoveranstaltung am 21.11.11 um 17 Uhr
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Dauer:
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570 Unterrichtsstunden
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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€ 3670,00 berufsbegleitend
zzgl. Prüfungsgebühren
Vollzeitkurs teilnehmerzahlabhängig
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Ansprechpartner:
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Jutta Schöpa
Tel.: 0381/ 80 17-552 Fax: 0381/ 80 17-130 E-mail: schoepa@afz-rostock.de
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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schoepa@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Zur Prüfung Teil 1 ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung Teil 2 ist zugelassen, wer den Teil 1 abgelegt hat und zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung Teil 3 ist zugelassen, wer den Prüfungsteil 1 und 2 abgelegt hat und zu den dort genannten Praxiszeiten mind. zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Küchenmeisters haben.
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Anmeldung:
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