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Kurzbeschreibung:
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Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung und der Nachweis, die Pflegeberatung nach §7a SGB XI durchzuführen. Seit Januar 2009 haben Pflegebedürftige und deren Angehörige Anspruch auf eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Hierfür werden die Kassen entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen, welches im Rahmen bestehender Beratungsstrukturen oder in den geplanten Pflegestützpunkten tätig sind.
Die Qualifizierung zur Pflegeberater/-in wird in Kooperation mit der spektrum/K GmbH, dem Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen, durchgeführt. Weitere Informationen unter: http://www.spectrum-k.de
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Inhalte:
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Die Weiterbildung zur Pflegeberater/-in sieht drei Qualifizierungsmodule vor, die in verschiedene Bausteine gegliedert sind. Die modulare Gestaltung ermöglicht eine individuelle Vorbereitung auf die Prüfung
Modul „Pflegefachwissen“ 100 Ustd. - Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflege- und Gesundheitswissenschaften
Modul „Recht“ 120 Ustd. - Allgemeines Sozialrecht - Pflegerelevante Rechtsfelder
Modul „Case Management“ 180 Ustd. - Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management - Arbeitsfeldspezifische Vertiefung
Der Unterricht wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Nach jedem Modul erfolgt eine schriftliche Prüfung.
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Teilnehmerkreis:
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Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenpfleger/-in, Sozialversicherungsfachangestellte/-r, Sozial- und Heilpädagogen sowie Teilnehmer/-innen mit einem Studienabschluss der Sozialen Arbeit .
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Abschluss:
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IHK-Zertifikat und
Zertifikat der Bildungseinrichtung
anerkannt vom GKV-Spitzenverband
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Termin:
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Herbst 2012
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Dauer:
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400 Ustd.
berufsbegleitend
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Ort:
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AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock
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Richtpreis:
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€ 2700,00 inkl. Lernmaterial
( Förderung über die Bildungsprämie möglich)
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Ansprechpartner:
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Frau Antje Lakowski
Tel.: 0381/ 80 17-554
Fax: 0381/ 80 17-103
E-Mail: lakowski@afz-rostock.de
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E-Mail zur Kursanmeldung:
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lakowski@afz-rostock.de
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Voraussetzungen
für die Zulassung:
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Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss (s. Teilnehmerkreis) und - die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie - ein Pflegepraktikum nachweisen kann.
Das Pflegepraktikum sollte in einem ambulanten Pflegedienst mit mind. 40 Std. und einer teilstationären Pflegeeinrichtung mit mind. 16 Std. durchgeführt worden sein.
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Anmeldung:
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