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Zum Prüfung Teil 1 ist zugelassen, wer
1.) einen Berufsabschluss und eine mind. einjährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist
Zur Prüfung Teil 2 ist zugelassen, wer
die Prüfung Teil 1 abgelegt hat und
1. einen tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und mind. zweijährige Berufspraxis oder
2. einen kaufmännischen Berufsabschluss und mind. dreijährige Berufspraxis oder
3. eine mind. fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Tourismuswirtschaft haben.
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