Überbetriebliche Ausbildung zum Schiffsmechaniker in der Brandabwehr und Rettung
Kurzbeschreibung:
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr und Rettung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Inhalte:
Durchführen von Brandverhütungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
Atemschutzgeräte
Gasmessgeräte
Hitzeschutzanzug
Sonstige Brandschutzausrüstung
Feuerlöschgeräte (tragbar und fahrbar)
Bergung von Personen
Sicherheitsrolle / -übungen
Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung um Rettungsdienst
Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote)
Aufblasbare Rettungsflöße
Sonstige Rettungsmittel
Bergung von Personen
Sicherheitsrolle / -übungen
Teilnehmerkreis:
Auszubildende zum Schiffsmechaniker
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Termin:
Dauer:
2 Wochen
Ort:
AFZ Schiffahrt und Hafen GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock