Überbetriebliche Ausbildung zum Schiffsmechaniker in der Metallbearbeitung
Kurzbeschreibung:
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Inhalte:
Planung und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen
Prüfen, Messen, Lehren
Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstoffen
manuelles und maschinelles Spanen
Trennen, Umformen und Fügen
Teilnehmerkreis:
Auszubildende zum Schiffsmechaniker
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Termin:
Dauer:
7 Wochen
Ort:
AFZ Schiffahrt und Hafen GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock