Für Schülerinnen und Schüler, die nur einen Hauptschul- oder gar keinen Schulabschluss haben und die sich seit Verlassen der Schule erfolglos um einen Lehrstelle bemühen, wurde befristet der Ausbildungsbonus (befristet bis Ende des Jahres 2010) eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen, pauschalisierten Zuschuss für Unternehmer, die zusätzliche Ausbildungsplätze für förderbedürftige Jugendliche, unter Einhaltung von Voraussetzungen, bereitstellen.
Der Bonus beträgt zwischen 4.000, 5.000 oder 6.000 €. Seine Höhe ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche erhöht sich der Bonus um 30%. Wenn der Bundesrat zustimmt, wird der Bonus künftig auch an Betriebe gezahlt, die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.
siehe auch:Infoblatt Ausbildungsbonus und Geschäftsanweisung BA
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