Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen noch keine Berufsausbildung aufgenommen haben, können durch die Agentur für Arbeit in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gefördert werden.
Diese Maßnahmen dienen der beruflichen Orientierung der Berufsfindung oder der ganz gezielten Vorbereitung auf eine spätere Ausbildung.
Im Rahmen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Es gibt viele unterschiedliche berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Die beiden bekanntesten sind die Einstiegsqualifizierung (EQJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Informationen über Angebote erteilt das Arbeitsamt vor Ort. Die Agentur für Arbeit trägt in der Regel auch die Kosten für die berufsvorbereitende Maßnahme.
Allerdings nicht beim Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Das wird von den Berufsschulen direkt angeboten und finanziert.
siehe auch: Bundesagentur für Arbeit
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