Die Förderung von Einstiegsqualifizierungen unterstützt die Zusage der Spitzenverbände der Wirtschaft, jährlich 40.000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen. Mit dieser Qualifizierung werden vor allem die Jugendlichen unterstützt, die aus persönlichen Gründen eingeschränkte Vermittlungsaussichten haben. Sie erhalten durch den Erwerb praktischer Erfahrungen Zugang zu betrieblichen Ausbildungsangeboten. Auch Jugendliche, die zum Beispiel lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt sind, können mit dieser Förderung unterstützt werden, den Einstieg in eine Ausbildung zu schaffen. Arbeitgeber erhalten bis zu 212 € monatlich zuzüglich des pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages von der zuständigen Agentur für Arbeit unter der Voraussetzung, dass die einem Jugendlichen für sechs bis zwölf Monate einen Platz für einen Einstiegsqualifizierung bieten.
Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Beim EQ haben sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen kennen zu lernen und sich auf eine spätere Ausbildung - möglichst im gleichen Betrieb - vorzubereiten. Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann. Zielgruppe der EQ sind Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind. Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. In dieser Zeit sollen festgelegte "Qualifizierungsbausteine" vermittelt werden, die auch Bestandteil einer regulären Ausbildung sind. Der Betrieb erhält hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von 212,- Euro/Monat (ab 01.08.2008) sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und beträgt ab dem 01.08.2008 monatlich 106,- Euro.
siehe auch: Richtlinie und EQ-Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit
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