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Jugendliche können während einer betrieblichen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Unterstützung in Form von Stützunterricht oder sozialpädagogischer Begleitung erhalten. Neu ist, dass ab diesem Jahr die Verträge mit Bildungsträgern über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren abgeschlossen werden können. Dadurch kann mehr Kontinuität und Qualität gesichert werden.

 

siehe auch Bundesagentur für Arbeit:


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