Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Mit der Umsetzung des Gesetzes gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. weiterlesen...
Der Erwerb von (zusätzlichen) beruflichen Qualifikationen liegt vielleicht auch im Interesse Ihres Arbeitgebers. Sprechen Sie mit ihm, ob er einen Teil der Kosten übernimmt. weiterlesen...
Abhängig von der Verpflichtungszeit erhalten Soldaten auf Zeit auf Antrag Leistungen in unterschiedlicher Höhe nach dem Soldatenversorgungsgesetz für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen weiterlesen...
Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen kann beim Lohnsteuerjahresausgleich / der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. weiterlesen...
Das AFZ bemüht sich, für Bildungs- und Qualifizierungsprojekte Förderung aus verschiedenen Förderprogrammen von EU/Bund/Land einzuwerben. weiterlesen...
Förderung verbessert- Zuschüsse erhöht- im Zuge des Konjunkturpaketes II wurden befristet bis zum 31.12.2010 die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung erheblich verbessert. weiterlesen...
Ziel ist es, begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung zu unterstützen. weiterlesen...
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen. weiterlesen...
Sie möchten sich in Ihrem oder für den nächsten Job weiterbilden? weiterlesen...
Dieses Sonderprogramm soll vorrangig die Entstehung von Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung verhindern, die Beschäftigungschancen und –fähigkeiten der Arbeitnehmer verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. weiterlesen...
Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. weiterlesen...
Das Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern schreibt seit dem 17. Mai 2001 nun erstmals den Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgeltes fest. Arbeitnehmern stehen fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr zur weiteren Qualifizierung zu. Das Gesetz gilt gleichermaßen für Beschäftigte in Heimarbeit und legt auch den Anspruch ehrenamtlich Tätiger auf Qualifizierung fest. Damit schafft die Landesregierung eine bedeutende Chance für alle, auch künftig den steigenden Anforderungen im Arbeitsleben gerecht zu werden. weiterlesen...
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