Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten an den wirtschaftlichen Wandel zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Beschäftigten in unserem Lande zu stärken. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen bzw. im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Veränderungen oder Erweiterungsvorhaben in Unternehmen stehen.
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Es besteht jedoch kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Förderung und die Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Siehe auch:
„Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“
Ansprechpartner im AFZ:
Antje Lakowski Tel.: 0381 8017 554 mail: lakowski@afz-rostock.de
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