Atemschutzgeräteträger

Inhalte

DGUV Regel112-190 geforderte theoretischen Schulungsinhalte:

- Zweck des Atemschutzes

- Regelwerk für Atemschutz, Informationsbroschüre des Herstellers

- Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, betrieblicher Alarmplan

- Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe

- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus

- Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte

- Aufbau, Einteilung, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte

- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter

- Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge

- Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht - Maßnahmen zur Sicherung von Geräteträgern - Instandhaltung - Entsorgung

Ihr Ansprechpartner

S.T.A.R. Maritime, Administration
Telefax +49 381 8017-303

Teilnehmerkreis

jeder

Voraussetzungen

Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Bei der erforderlichen Erstuntersuchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen

Dauer

08:00 Uhr - 15:30 Uhr

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Preis

Preis 2024: 185,00 €

Anmeldung

Hinweise

Unterweisung nach DGUV Regel112-190 (früher BGR/GUV-R 190)