Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist zuzulassen:
1.) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen
oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxisoder
4.) eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1.) die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2.) mindestens ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 1 - 4 genannten Fällen
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich
abgelegt sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften
Wirtschaftsfachwirtes haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie
Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben
hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.