Atemschutzgeräteträger
Unterweisung nach DGUV Regel112-190 (früher BGR/GUV-R 190)
Unterweisung nach DGUV Regel112-190 (früher BGR/GUV-R 190)
DGUV Regel112-190 geforderte theoretischen Schulungsinhalte:
Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Bei der erforderlichen Erstuntersuchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen.
8 Unterrichtseinheiten
(Tagesseminar)
08.00 - 15.30 Uhr