Atemschutzgeräteträger

Unterweisung nach DGUV Regel112-190 (früher BGR/GUV-R 190)

Inhalte

DGUV Regel112-190 geforderte theoretischen Schulungsinhalte:

  • Zweck des Atemschutzes
  • Regelwerk für Atemschutz, Informationsbroschüre des Herstellers
  • Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, betrieblicher Alarmplan
  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
  • Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
  • Aufbau, Einteilung, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
  • Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge
  • Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht - Maßnahmen zur Sicherung von Geräteträgern - Instandhaltung - Entsorgung

Ihr Ansprechpartner

Stephan Szancsik, Prokurist und Bereichsleiter

Teilnehmerkreis

Voraussetzungen

Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Bei der erforderlichen Erstuntersuchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen.

Dauer

8 Unterrichtseinheiten

(Tagesseminar)

08.00 - 15.30 Uhr

Bildungsziel

-

Preis

  • ab  100,00 € (inkl. Pausenversorgung, Wasser, Kaffee)

Anmeldung

Termine: