Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter/-innen
nach PflAPrV §4 Abs.3
Praxisanleiter/-innen stehen - insbesondere vor dem Hintergrund der generalistischen Pflegeausbildung - vor vielfältigen Herausforderungen. Ab dem 01.01.2020 fordert das neue Pflegeberufegesetz eine Grundausbildung von mindestens 300 Stunden. Die Befähigung zur/zum Praxisanleiter/-in ist durch eine jährliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (PflAPrV §4 Abs.3).
Ziel dieser Regelung ist es, dass die bereits erworbenen pflegepädagogischen Handlungskompetenzen fortlaufend aktualisiert, vertieft und erweitert werden. Dadurch werden die Praxisanleiter/-innen befähigt, ihre Rolle verantwortungsvoll und souverän auszuüben. Wir unterstützen Sie hierbei ganz konkret, indem wir mit Ihnen gemeinsam an praktischen Fällen nach Ihren Wünschen die Theorie erarbeiten und Handlungsempfehlungen diskutieren.