Durchführung von Prophylaxen in der Betreuung
Wir haben die Aufgabe, für unsere Bewohner/-innen in den stationären und teilstationären Einrichtungen, Tagesgäste und Klienten in der Häuslichen Pflege alle notwendigen prophylaktischen Maßnahmen durchzuführen, um die möglichen Gefahren einer Erkrankung, einer Einschränkung oder einer drohenden Infektion zu minimieren oder gar zu verhindern.
Diese Weiterbildung wendet sich an die Betreuungskräfte, die die Prophylaxen in allen notwendigen Bereichen bei ihren Gästen in der Betreuung, je nach deren Einschränkungen, mit einbauen möchten, um eine rundum fach- und sachgerechte Behandlung und Betreuung zu gewährleisten.
* geeignet als jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte gemäß §§ 43b, 53c, 45a, b SGB XI