Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) Vollzeit
Mit der Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) sichern Sie sich eine leitende Position in Ihrem Unternehmen: Ob in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe - Sie sind den Anforderungen sämtlicher Branchen gewachsen. Als geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) übernehmen Sie zielorientiert und eigenverantwortlich Organisations- und Führungsaufgaben.
Unsere Weiterbildung zur/zum geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" erwerben Sie umfassendes Know-how auf den Fachgebieten Unternehmensführung, betriebliches Rechnungswesen, VWL sowie BWL und erhalten einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Im zweiten Teil, den "Handlungsspezifischen Qualifikationen", vermitteln wir Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Logistik, Marketing und Vertrieb, betriebliches Management und Controlling sowie Investition und Finanzierung.
Unser Ziel ist Ihr erfolgreicher Abschluss - deshalb bereiten wie Sie intensiv auf die IHK-Prüfung zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in vor.
Dieser Kurs kann durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Inhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikation (Teil 1):
-
Volks- und Betriebswirtschaft
-
Rechnungswesen
-
Recht und Steuern
-
Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation (Teil 2):
-
Betriebliches Management
-
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
-
Logistik
-
Marketing und Vertrieb
-
Führung und Zusammenarbeit
Ihr Ansprechpartner

Preis
(abhängig von der Teilnehmerzahl, inkl. Intensivkurs Prüfungsvorbereitung, zzgl. Prüfungsgebühren)
Fachkräfte, die eine umfassende berufliche Aufstiegsqualifikation anstreben, ohne sich zu sehr spezialisieren zu wollen.
640 Unterrichtseinheiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr
Fachwirte und Meister - Bachelor Professional
Zum Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1.) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder
4.) eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1.) die Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2.) mindestens ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 1 - 4 genannten Fällen nachweist.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Förderung
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