Neue Kurse zum "Hinweisgeberschutzgesetz"

Seit dem 02. Juli können Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sowie Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich nicht an die Umsetzung des „Hinweisgeberschutzgesetzes“ halten.

Mit diesem Gesetz sollen Hinweisgeber/-innen ermutigt werden, Vergehen in ihren Unternehmen offenzulegen. Dank des Gesetzes werden diese Personen geschützt und müssen keine Repressalien fürchten.

In der Bildungswelt Digitalisierung bietet das AFZ Rostock zwei neue Kurse zum Thema an: Für einen Einblick in das Hinweisgeberschutzgesetz kann das Onlineseminar „EU-Whistleblowing-Richtlinie - Einführung in das neue Hinweisgeberschutzgesetz“ gewählt werden. Hier erfahren Interessierte, ob ihre Unternehmen bereits den neuesten rechtlichen Anforderungen gerecht werden und erhalten einen Überblick über mögliche Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung.  Im praxisorientierten Seminar „Ausbildung zur Ombudsperson nach Hinweisgeberschutzgesetz“ werden die Kenntnisse mit notwendigem Wissen über die gesetzlichen Grundlagen ausgebaut, um effektiv und rechtskonform handeln zu können. Die Kursteilnehmer/-innen erfahren alles Nötige zur Bedeutung des Gesetzes sowie die möglichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen.

Für die Kurse konnte der Datenschutzexperte André Weinert als Dozent gewonnen werden. Beide Kurse können ab sofort gebucht werden. Der erste Termin startet jeweils noch in diesem Jahr.

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