Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) berufsbegleitend
Nehmen Sie Kurs auf die nächste Karrierestufe: Mit der Weiterbildung zur/zum geprüften Personalfachkaufmann/-frau (IHK) übernehmen Sie eine strategische Schlüsselposition im Personalmanagement eines Unternehmens und treffen Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und –marketing.
Großes Plus: Bei uns absolvieren Sie die Weiterbildung berufsbegleitend, so wenden Sie das Erlernte direkt in der Praxis an.
Unser Ziel ist Ihr erfolgreicher IHK-Abschluss - deshalb bereiten wie Sie intensiv auf die Prüfung zum/zur geprüften Personalfachkaufmann/-frau vor. Nach Bestehen erhalten Sie automatisch die Zugangsvoraussetzungen zum/zur Betriebswirt/-in (IHK).
Dieser Kurs kann durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Inhalte
Personalarbeit organisieren und durchführen:
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Grundlagen der Personalarbeit und –politik
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen:
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Arbeits-, Sozial- und Berufsbildungsrecht
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Personalaufwendungen und -entgelte
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen:
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Personalplanung
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Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
Personal- und Organisationsentwicklung steuern:
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Mitarbeiter beurteilen und fördern
Ihr Ansprechpartner

Preis
(abhängig von der Teilnehmerzahl, inkl. Prüfungsvorbereitung, zzgl. Prüfungsgebühren)
Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte im Personalwesen
446 Unterrichtseinheiten
Montag und Mittwoch:
17.00 - 21.00 Uhr
Fachwirte und Meister - Bachelor Professional
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis oder
2.) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf (kaufmännischen oder verwaltenden) und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4.) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Ein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer geprüften Personalfachkaufmanns/-frau haben.
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Preis
(abhängig von der Teilnehmerzahl, inkl. Prüfungsvorbereitung, zzgl. Prüfungsgebühren)
Hinweise
Auf Anfrage können Sie die einzelnen Module der Weiterbildung (Personalarbeit organisieren und durchführen; Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen; Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen; Personal- und Organisationsentwicklung steuern) auch einzeln belegen.
Förderung
Sie wünschen weitere Informationen zu möglichen Förderpaketen oder finanziellen Zuschüssen? Lassen Sie sich gern persönlich von uns beraten.