Rettung und Brandabwehr
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr und Rettung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Inhalte
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Atemschutzgeräte
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Gasmessgeräte
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Hitzeschutzanzug
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Sonstige Brandschutzausrüstung
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Feuerlöschgeräte (tragbar und fahrbar)
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Bergung von Personen
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Sicherheitsrolle / -übungen
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Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung um Rettungsdienst
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Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote)
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Aufblasbare Rettungsflöße
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Sonstige Rettungsmittel
Ihr Ansprechpartner

Preis
inkl. BSH Antrag
Auszubildende zum Schiffsmechaniker
10 Tage
Montag - Freitag:
08.00 - 15.30 Uhr
Teilnahmebescheinigung
Diese dient als Vorlage für den Antrag auf Ausstellung zum Befähigungsnachweis durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg.
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Mindestalter: 16 Jahre
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gültige Seediensttauglichkeit (kann während des Kurses durchgeführt werden)
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gültiges Ausweisdokument
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Preis
inkl. BSH Antrag
Hinweise
Dieses Seminar ist durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Dienststelle Schiffssicherheit zertifiziert und zugelassen.