Stärkere Förderung für die berufliche Weiterbildung

Fortschritt heißt Veränderung, das gilt auch für unsere Arbeitswelten: Im Zeitalter „4.0“ lässt modernste Technik den Job immer komplexer werden und die Anforderungen steigen. Digitale Kompetenzen in der Arbeitswelt und technologische Entwicklungen erfordern daher eine stete Erweiterung der eigenen Fähigkeiten. Von gezielter und individueller Weiterbildung profitieren am Ende nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber.

2020 ist außerdem ein besonderes Jahr: Seit Monaten hält Corona uns auf Trab. Die vielen Herausforderungen, vor die uns das Virus stellt, sind jedoch auch als Chance zu sehen – um den eigenen Karriereweg neu zu denken und die Weichen für einen beruflichen Perspektivwechsel zu stellen.

Sie stehen mit beiden Beinen fest im Berufsleben, möchten Ihr Jobprofil schärfen und sich so eine neue berufliche Perspektive schaffen? Dann ist eine Aufstiegsfortbildung auf Ihrem Spezialgebiet ideal, um Ihrer Karriere neue Impulse geben.

In puncto finanzieller Unterstützung haben wir gute Nachrichten: Seit dem 01.08.2020 gilt das reformierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder alle, die eine berufliche Fortbildung anstreben, mit erhöhten Fördersätzen im Aufstiegs-BAföG – und zwar über drei Fortbildungsstufen hinweg bis hin zum „Master-Niveau“. Übrigens gilt die finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung auf mehr als 700 förderfähige Fortbildungen in Deutschland, wie z.B. Meister/in, Fach- oder Betriebswirt/in.

Die erhöhten Fördersätze, Zuschussanteile und Freibeträge machen das Aufstiegs-BAföG heute zum attraktivsten und familienfreundlichsten Aufstiegsförderangebot aller Zeiten:

• Das Aufstiegs-Bafög gibt es künftig für drei Fortbildungsstufen: Geprüfte/r Berufsspezialist/in zum Bachelor Professional und anschließend zum Master Professional.
• Bei einer vollzeitschulischen Fortbildung können Fortbildungswillige mit einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt rechnen. Außerdem wurden die Zuschussanteile zu Fortbildungskosten erhöht.
• Der Bund steuert außerdem mehr zu den Kosten für Lehrgänge und Prüfungen bei. Künftig kommt der Staat für mindestens die Hälfte der Kosten auf. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
• Besteht der Fortbildungswillige die Prüfung, erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent.
• Wer sich nach einer bestandenen Prüfung selbstständig macht, bekommt das Restdarlehen vollständig erlassen.

In diesem Sinne: Haben Sie den Mut und machen Sie Ihren Traum wahr – bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Aufstiegsfortbildung und der passenden Förderung stehen wir Ihnen beratend zur Seite - persönlich, am Telefon oder virtuell.

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