Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK) Vollzeit - Master Professional in Business Management
Mit der Aufstiegsfortbildung "Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK) - Master Professional in Business Management" stellen Sie die Weichen für Ihren nächsten Karriereschritt.
Zu Ihren möglichen Aufgabengebieten als geprüfte/-r Betriebswirt/-in zählen Marketing, Controlling, Produktion, Vertrieb, Einkauf sowie Personal-, Rechnungs- und Steuerwesen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterbildung liegen auf wirtschaftlichem Handeln, betrieblichen Leistungsprozessen, Führung und Management im Unternehmen sowie Projektmanagement.
Unser Ziel ist Ihr erfolgreicher Abschluss - deshalb bereiten wie Sie intensiv auf die IHK-Prüfung zur/zum „Geprüften Betriebswirt/-in (IHK) - Master Professional in Business Management“ vor. Nach Bestehen erwerben Sie einen anerkannten Abschluss auf Master-Niveau.
Dieser Kurs kann durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Inhalte
Handlungsbereich 1
Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
Handlungsbereich 2
Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
Handlungsbereich 3
Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
Handlungsbereich 4
Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
Handlungsbereich 5
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
Ihr Ansprechpartner

Preis
(abhängig von der Teilnehmerzahl, zzgl. Literatur und Prüfungsgebühren)
Fachwirte/Fachkaufleute, staatlich anerkannte Fachschulabsolventen mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis
715 Unterrichtseinheiten
Montag bis Freitag
08.00 - 13.30 Uhr bzw. 08.00 - 15.00 Uhr
Betriebswirte und Berufspädagogen - Master Professional
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
• eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
• eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum/zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
• eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
• einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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