Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Mitarbeiter/-innen von Firmen, die keine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung haben und dennoch bestimmte Tätigkeiten auf diesem Gebiet ausführen sollen, können durch eine Theorie- und Praxisausbildung von je 40 UE (Grundkurs) den ersten Schritt zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nach DGUV Grundsatz 303-001 absolvieren.

Inhalte

  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfungen der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)

Ihr Ansprechpartner

Detlef Heise, Bereichsleiter
Telefon 03818017400

Teilnehmerkreis

Fachkräfte, die keine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der Elektrotechnik haben.

Voraussetzungen

Dauer

80 Unterrichtseinheiten

Bildungsziel

Berufliche Fort- und Weiterbildung

Preis

  • 1.500,00 €

Anmeldung

Termine:

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