Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben
Inhalte
DGUV Regel112-190 geforderte theoretischen Schulungsinhalte:
-
Zweck des Atemschutzes
-
Regelwerk für Atemschutz, Informationsbroschüre des Herstellers
-
Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, betrieblicher Alarmplan
-
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
-
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
-
Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
-
Aufbau, Einteilung, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte
-
Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
-
Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge
-
Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht: Maßnahmen zur Sicherung von Geräteträgern, Instandhaltung und Entsorgung
Ihr Ansprechpartner

Preis
jeder,
der die Voraussetzungen erfüllt
2 Tage
08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Teilnahmebescheinigung
Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Bei der erforderlichen Erstuntersuchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen.
Haben wir Ihr Interesse an diesem Bildungsangebot geweckt?
Melden Sie sich jetzt an!
Preis
Hinweise
Unterweisung nach DGUV Regel112-190 (früher BGR/GUV-R 190)