Ausbildung zum Betriebliche/-r Ersthelfer/-in nach DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Ersthelfer dürfen in einem Unternehmen nicht fehlen: Die DGUV Vorschrift 1 gibt vor, dass jedes Unternehmen ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste Hilfe-Material zur Verfügung haben muss.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Nachweislich sind Sie dann in der Lage, nach einem Unfall oder bei einer Krankheit die notwendigen Erste Hilfe-Maßnahmen durchzuführen bis das Rettungspersonal eintrifft. Im Anschluss daran sorgen Sie außerdem dafür, dass die von Ihnen angewandten Erste Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
In unserem neunstündigen Kurs qualifizieren wir Sie zum/zur betrieblichen Ersthelfer/-in: Mitunter lernen Sie, eine Unfallstelle richtig abzusichern, die Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten und Verletze oder Erkrankte in die stabile Seitenlage zu bringen.
Inhalte
Theorie:
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Eigensicherung und Absicherung der Unfallstelle
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Rettung aus dem Gefahrenbereich
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Erkennen von Verletzungen und Krankheiten
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Erklären von Atem- und Kreislauffunktionen, sowie deren Störungen
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Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt
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Rettungskette
Praxis:
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Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmaterial (z.B. Druckverband)
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Feststellen von Atem- und Kreislauffunktionen
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Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, AED
Ihr Ansprechpartner

Preis
Kostenübernahme durch das Abrechnungsformular Ihrer Berufsgenossenschaft
(Abrechnungsformular als PDF in der Bestätigungsmail)
jeder
1 Tag
08.00 - 16.00 Uhr
Teilnahmebescheinigung
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Mindestalter: 16 Jahre
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gültiges Ausweisdokument
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Preis
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(Abrechnungsformular als PDF in der Bestätigungsmail)
Hinweise
Mit der Teilnahme an unseren Schulungen kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" nach und erfüllen die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ mit 9 Unterrichtseinheiten.
Achtung: Sollten Sie bei der BGN oder BGW versichert sein, benötigen Sie Vorab eine Kostenübernahme von Ihrer Berufsgenossenschaft. (Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Berufsgenossenschaft)