Ausbildung zum Betriebliche/-r Ersthelfer/-in nach DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Ersthelfer dürfen in einem Unternehmen nicht fehlen: Die DGUV Vorschrift 1 gibt vor, dass jedes Unternehmen ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste Hilfe-Material zur Verfügung haben muss.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Nachweislich sind Sie dann in der Lage, nach einem Unfall oder bei einer Krankheit die notwendigen Erste Hilfe-Maßnahmen durchzuführen bis das Rettungspersonal eintrifft. Im Anschluss daran sorgen Sie außerdem dafür, dass die von Ihnen angewandten Erste Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
In unserem neunstündigen Kurs qualifizieren wir Sie zum/zur betrieblichen Ersthelfer/-in: Mitunter lernen Sie, eine Unfallstelle richtig abzusichern, die Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten und Verletze oder Erkrankte in die stabile Seitenlage zu bringen.
Inhalte
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Hinweise
Mit der Teilnahme an unseren Schulungen kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" nach und erfüllen die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ mit 9 Unterrichtseinheiten.
Achtung: Sollten Sie bei der BGN oder BGW versichert sein, benötigen Sie Vorab eine Kostenübernahme von Ihrer Berufsgenossenschaft. (Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Berufsgenossenschaft)