Befähigungsnachweis Injektionslehre
Im Rahmen der delegierbaren Behandlungspflege nach SGB V gemäß §§ 132 und 132a LG1/2 können Pflegeassistenten/innen unter bestimmten Voraussetzungen ausgewählte behandlungspflegerische Tätigkeiten übernehmen. Der Befähigungsnachweis Injektionslehre vermittelt hierfür die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundlagen. Ziel ist es, einen sicheren, verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit Injektionen zu gewährleisten. Die Schulung verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Fertigkeiten und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
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