Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft

Jährliche Pflichtunterweisung für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen - 2026

Die jährliche Unterweisung ist für alle Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegebereich gesetzlich vorgeschrieben.

 

Grundlage hierfür sind § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die DGUV Vorschrift 1, die Arbeitgeber verpflichten, Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu sicherheits- und gesundheitsrelevanten Themen zu unterweisen.

 

Zusätzlich ergeben sich fachspezifische Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz und hygienischen Richtlinien.

 

Die Teilnahme an dieser Unterweisung ist daher verpflichtend und dient dem Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitenden sowie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Inhalte

  • Einführung und Rechtsgrundlagen

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung

  • Hygiene und Infektionsschutz

  • Brand- und Arbeitssicherheit

  • Gefahrstoffe

  • Rückenschonendes Arbeiten und Ergonomie

  • Gewaltprävention & psychische Gesundheit

  • Datenschutz (DSGVO), Schweigepflicht

  • Notfallmanagement

 

Ihr Ansprechpartner

AFZ_Signet
Antje Lakowski, Projektkoordinatorin
Telefon: 0381 8017554
Telefax: 0381 8017108

Preis

125,00 € 

(inkl. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung)

Anmeldestatus wird geprüft
Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

 
Dauer

8 Unterrichtseinheiten

(Tagesseminar)

08.00 - 15.00 Uhr

 
Bildungsziel

Berufliche Fort- und Weiterbildung

 

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