Jährliche Pflichtunterweisung für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen - online - 2026
Die jährliche Unterweisung ist für alle Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegebereich gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage hierfür sind § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die DGUV Vorschrift 1, die Arbeitgeber verpflichten, Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu sicherheits- und gesundheitsrelevanten Themen zu unterweisen.
Zusätzlich ergeben sich fachspezifische Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz und hygienischen Richtlinien.
Die Teilnahme an dieser Unterweisung ist daher verpflichtend und dient dem Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitenden sowie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Durchführung online über das Webkonferenztool Zoom.
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