1. Schulzeitblock
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Hinweise
In den unten stehenden Zeiträumen absolvieren die Auszubildenden zum Schiffsmechaniker ihre Berufsschulzeit.
Der Ausdruck 1.,2. oder 3. Schulzeitblock bedeuten 12 Wochen Berufsschulzeit innerhalb des 1.,2. oder 3. Ausbildungsjahres.
Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung zum Schiffsmechaniker erhalten Sie bei der Berufsbildungstelle Seeschifffahrt