Metallbearbeitung

Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.

Inhalte

 

  • Planung und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
    sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnisse

  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

  • Prüfen, Messen, Lehren

  • Anreißen, Körnen, Kennzeichnen

  • Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken

  • manuelles Spannen

  • maschinelles Spannen

  • Trennen

  • Umformen

Fügen und Gasschmelz- und Lichtbogenhandschweißen

Die Ausbildung erfolgte gemäß § 10 Absatz 2 in Verbindung mit der Anlage 2
der See-Berufsausbildungsverordnung - See-BAV vom 10. Spetember 2013 sowie gemäß § 39 und § 40 in Verbindung mit der Anlage 6 der Seeleutebefähigungsverordnung - See-BV vom 8. Mai 2014.

 

Ihr Ansprechpartner

AFZ_Signet
S.T.A.R. Maritime , Administration
Telefon: 0381-8017-300
Telefax: 0381-8017-303
Anmeldestatus wird geprüft
Teilnehmerkreis

Auszubildende zum Schiffsmechaniker

 
Dauer

7 Wochen
Montag - Freitag 06:45 - 15:30

 
Bildungsziel

Teilnahmebescheinigung

 

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