Metallbearbeitung
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Inhalte
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Planung und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnisse -
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
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Prüfen, Messen, Lehren
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Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
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manuelles Spannen
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maschinelles Spannen
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Trennen
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Umformen
Fügen und Gasschmelz- und Lichtbogenhandschweißen
Die Ausbildung erfolgte gemäß § 10 Absatz 2 in Verbindung mit der Anlage 2
der See-Berufsausbildungsverordnung - See-BAV vom 10. Spetember 2013 sowie gemäß § 39 und § 40 in Verbindung mit der Anlage 6 der Seeleutebefähigungsverordnung - See-BV vom 8. Mai 2014.
Ihr Ansprechpartner

Auszubildende zum Schiffsmechaniker
7 Wochen
Montag - Freitag 06:45 - 15:30
Teilnahmebescheinigung
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