Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mitarbeiter/-innen von Firmen, die keine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung haben und dennoch bestimmte Tätigkeiten auf diesem Gebiet ausführen sollen, können durch eine Theorie- und Praxisausbildung von je 40 UE (Grundkurs) den ersten Schritt zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nach DGUV Grundsatz 303-001 absolvieren.
Inhalte
1. Grundlagen der Elektrotechnik
2. Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere
und Sachen
3. Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
4. Prüfung der Schutzmaßnahmen
5. Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
6. Grundlagen "Erste Hilfe"
7. Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
Ihr Ansprechpartner

Preis
Fachkräfte, die keine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der Elektrotechnik haben.
80 Unterrichtseinheiten
Für den Termin vom 12.05.25 gilt:
1. Woche 12.05. – 16.05.2025
2. Woche 02.06. – 06.06.2025
Berufliche Fort- und Weiterbildung
keine
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