Betriebliche/-r Ersthelfer/-in nach DGUV Vorschrift 1

Betriebliche Ersthelfer dürfen in einem Unternehmen nicht fehlen: Sogar die DGUV Vorschrift 1 gibt vor, dass jedes Unternehmen ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste Hilfe-Material zur Verfügung haben muss.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Nachweislich sind Sie dann in der Lage, nach einem Unfall oder bei einer Krankheit die notwendigen Erste Hilfe-Maßnahmen durchzuführen bis das Rettungspersonal eintrifft. Im Anschluss daran sorgen Sie außerdem dafür, dass die von Ihnen angewandten Erste Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.

In unserem neunstündigen Kurs qualifizieren wir Sie zum/zur betrieblichen Ersthelfer/-in: Mitunter lernen Sie, eine Unfallstelle richtig abzusichern, die Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten und Verletze oder Erkrankte in die stabile Seitenlage zu bringen.

Inhalte

Theorie:

  • Eigensicherung und Absicherung der Unfallstelle
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich
  • Erkennen von Verletzungen und Krankheiten
  • Erklären von Atem- und Kreislauffunktionen, sowie deren Störungen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt
  • Rettungskette

 

Praxis:

  • Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmaterial (z.B. Druckverband)
  • Feststellen von Atem- und Kreislauffunktionen
  • Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, AED

Ihr Ansprechpartner

S.T.A.R. Maritime, Administration
Telefax +49 381 8017-303

Teilnehmerkreis

jeder

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • gültiges Ausweisdokument

Dauer

1 Tag

08.00 - 16.00 Uhr

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Preis

Preis 2024: 70,00 € pro Teilnehmer

oder

Kostenübernahme durch das Abrechnungsformular Ihrer Berufsgenossenschaft

(Abrechnungsformular als PDF in der Bestätigungsmail)

Anmeldung

Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer - 2024
Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer - 2024

Hinweise

Mit der Teilnahme an unseren Schulungen kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" nach und erfüllen die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ mit 9 Unterrichtseinheiten.

 

Achtung: Sollten Sie bei der BGN oder BGW versichert sein, benötigen Sie Vorab eine Kostenübernahme von Ihrer Berufsgenossenschaft. (Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Berufsgenossenschaft)

 

Bitte informieren sie sich über die Dringlichkeit ihrer Schulung! Hinweise finden Sie im folgendem Dokument:

 

Checkliste für Unternehmen

Download:

Abrechnungsformular

Bei einer Kostenübernahme durch ihre Berufsgenossenschaft müssen Sie das Anmeldeformular im Original mit Unterschrift vorlegen!

 

Informationen zu Unterkünften

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