Metallbearbeitung

Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.

Inhalte

 

  • Planung und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
      sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnisse
  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
  • Prüfen, Messen, Lehren
  • Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
  • Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
  • manuelles Spannen
  • maschinelles Spannen
  • Trennen
  • Umformen
  • Fügen und Gasschmelz- und Lichtbogenhandschweißen

 

Die Ausbildung erfolgte gemäß § 10 Absatz 2 in Verbindung mit der Anlage 2
der See-Berufsausbildungsverordnung - See-BAV vom 10. Spetember 2013 sowie gemäß
§ 39 und § 40 in Verbindung mit der Anlage 6 der Seeleutebefähigungsverordnung - See-BV vom 8. Mai 2014.

Ihr Ansprechpartner

S.T.A.R. Maritime, Administration
Telefax +49 381 8017-303

Teilnehmerkreis

Auszubildende zum Schiffsmechaniker

Voraussetzungen

-

Dauer

7 Wochen

Montag - Freitag 06:45 - 15:30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Preis

Preis 2024: 2025,00 €

Anmeldung

Schiffsmechaniker - Metallbearbeitung

Hinweise

-

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