Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) berufsbegleitend
Fach- und Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen sind gefragter denn je – mit der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen stehen Ihnen vielseitige Karrierewege offen: Sie übernehmen sowohl Verantwortung für die betriebswirtschaftlichen Aufgaben Ihrer Einrichtung, als auch für die Bereiche Personal, Kundenmanagement und Sozialmarketing.
Aufbauend auf den Grundlagen, die Sie sich während der Ausbildung oder der Berufspraxis angeeignet haben, vermitteln wir Ihnen in unserer Weiterbildung Kenntnisse aus dem Managementbereich. Als geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) erweitern Sie beispielsweise Ihr Know-how in der Prozessplanung, im Projektmanagement und in der Personalführung.
Ihr Vorteil: Sie absolvieren die Weiterbildung bei uns berufsbegleitend und können das Erlernte direkt in der Praxis anwenden.
Unser Ziel ist Ihr erfolgreicher Abschluss - deshalb bereiten wir Sie intensiv auf die IHK-Prüfung zum/zur geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen vor.
Dieser Kurs kann durch das Aufstiegs-BAföG » gefördert werden. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Inhalte
Planung, Steuerung und Organisation betrieblicher Prozesse:
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Erläuterung der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen
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Einordnung der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext
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Erläuterung rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen
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Entwicklung, Planung, Umsetzung und Evaluierung von betrieblichen Zielen
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Beurteilung betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwicklung und Umsetzung strategischer Handlungsmöglichkeiten
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Prozessgestaltung und -optimierung
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Anwendung von Organisationstechniken
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Steuerung betrieblicher Prozesse
Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen:
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Ermittlung von Qualitätszielen
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Anwendung von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
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Bewertung von Prozessdaten sowie Ermittlung von Qualitätsindikatoren
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Fortentwicklung eines Risikomanagements
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Anwendung von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
Gestaltung von Schnittstellen und Projekten:
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Ermittlung von Schnittstellen
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Planung, Organisation und Gestaltung von fachübergreifenden Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Beachtung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
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Organisation und Gestaltung der Verständigung zwischen den Berufsgruppen
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Planung, Organisation, Koordinierung, Überwachung und Evaluierung von Projekten
Steuerung und Überwachung betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen:
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Vorbereitung und Koordination von Jahresabschlussarbeiten
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Erläuterung von Finanzierungssystemen im Sozial- und Gesundheitswesen
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Durchführung von Kosten- und Leistungsrechnungen
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Einsatz von Controlling-Instrumenten
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Ermittlung, Auswertung und Beurteilung von betrieblichen Kennzahlen
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Vorbereitung der Finanz- und Investitionsplanung
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Entwickelung und Umsetzung von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
Personalführung und -entwicklung:
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Personalplanung und -beschaffung
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Durchführung von Personalmaßnahmen
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Planung und Durchführung der Ausbildung
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Mitarbeitermotivation und -förderung
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Beurteilung von Personalentwicklungspotenzialen
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Festlegung von Personalentwicklungszielen
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Anwendung des Konfliktmanagements
Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen:
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Durchführung von Marktanalysen
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Formulierung von Marketingzielen
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Planung und Entwicklung von Marketingkonzepten
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Einführung und Umsetzung von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen
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Methodik des Sozialmarketings
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Durchführung von Kampagnen im Gesundheitsmarketing
Ihr Ansprechpartner

Preis
(abhängig von der Teilnehmerzahl, zzgl. Literatur und Prüfungsgebühren)
Mitarbeiter/-innen mit Berufserfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen
600 Unterrichtseinheiten
Montag und Mittwoch:
17.00 - 21.00 Uhr
Samstag: 1-2/Monat
Fachwirte und Meister - Bachelor Professional
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
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eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens (kaufmännisch, verwaltend, medizinisch oder handwerklich) und anschließend eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem beliebigen anerkannten Ausbildungsberuf (kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen) sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweist.
Die berufliche Tätigkeit nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Beschäftigungen zu berücksichtigen. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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